Hausverwaltung in Riedlingen und Umgebung

Für die Verwaltung von vermieteten Mietshäusern und Wohnungen, Mehrparteienhäusern, Wohnanlagen sowie Gewerbeobjekten ist die Hausverwaltung in Rothmund Immobilien Riedlingen und Umgebung zuständig. Die Hausverwaltung stellt dabei eine selbstständige Person dar, die nicht mit dem Hausmeister zu verwechseln ist.
Generell sind Hausverwaltungen für die kaufmännische und technische Verwaltung für vermietete Immobilien zuständig.
Demzufolge ist die Hausverwaltung in Riedlingen für die Verwaltung von Eigentum zuständig.

Aufgabengebiet der Hausverwaltung

Das Aufgabengebiet ist gesetzlich für Hausverwaltungen nicht eindeutig geregelt, ebenso wenig eine zwingende berufliche Ausbildung zur Hausverwaltung. Allerdings haben sich im Laufe der Zeit bestimmte Aufgaben als „typisch und obligatorisch“ durchgesetzt, die von Hausverwaltungen übernommen werden.
Für die Hausverwaltung in Riedlingen gehören somit folgende kaufmännische und technische Verwaltungsaufgaben zum Repertoire:
• Durchführung von Mietanpassungen gemäß Mietverträgen, Staffelmiet- und Indexmietvereinbarungen
• Verwaltung von Mieteinnahmen einschließlich Durchführung von Mahnungswesen im Rahmen eines Forderungsmanagements
• Begleichung von angefallenen Gebühren und Rechnungen wie beispielsweise Stromkosten, Aufzugswartungen, Anbringung und Überwachung von Rauchmeldern, Wasserkosten, Abfallgebühren usw.
• Erstellung und Neugestaltung von Miet- und Gebäudeverträgen sowie nachträglichen Änderungen
• Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung für die einzelnen Mietparteien
• Erstellung der Abrechnung gegenüber dem Haus- und Wohnungseigentümer
• Buchführung über sämtliche Aus- und Einnahmen
• Wirtschafts- und Budgetplanung auch für Modernisierungen und Neuvermietungen
• Durchführung und Überwachung von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie von Instandhaltungsmaßnahmen
• Mietersuche
• Wohnungsübergabe
• Suche nach geeigneten Dienstleistern wie beispielsweise für die Gartenpflege, Winterdienst und die Treppenreinigung
• Überwachung und Kontrolle von Dienstleistern

Hausverwaltung in Riedlingen

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Die WEG-Verwaltung in Riedlingen

Die WEG-Verwaltung in Riedlingen stellt eine Verwaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums dar. Sie ist klar von einer Hausverwaltung abzugrenzen, da sie sich strikt auf eine Wohnungseigentümergemeinschaft als Verwaltungsobjekt fokussiert. Dabei verwaltet sie sämtliche Interessen der gemeinschaftlichen Wohnungs- und Hauseigentümer auf technischer, rechtlicher und auch kaufmännischer Ebene. Nicht im Aufgabengebiet der WEG-Verwaltung / Immobilienverwaltung in Riedlingen liegt das Sondereigentum, was vom Eigentümer selbst verwaltet wird.
Im Gegensatz zur Hausverwaltung ist das Aufgabengebiet der WEG-Verwaltung in Riedlingen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Verwaltervertrag geregelt, der sich aus dem Beschluss der Eigentümerversammlung ergibt.
Zu den Aufgaben der WEG-Verwaltung in Riedlingen gehören demzufolge gemäß § 27 des Wohnungseigentumsgesetzes:
• Treffen und Umsetzen von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
• Durchführung von Beschlüssen, die sich durch die Eigentümerversammlung ergeben haben
• Durchführung und Kontrolle der durch den Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegten Hausordnung
• Verwaltung aller eingehenden Gelder und auch Ausgaben
• Entgegennahme von außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachungen, Willenserklärungen und Zustellungen
• Abgabe von Erklärungen sowie Planung von Kommunikationsmitteln wie Rundfunkempfangsanlagen und Fernsprechteilnehmereinrichtungen

Mietverwaltung in Riedlingen

Betriebskostenabrechnungen für Vermieter

Besondere Aufgaben und Pflichten der WEG-Verwaltung

Neben der in § 27 WEG aufgeführten Aufgaben obliegen der WEG-Verwaltung in Riedlingen ebenso gesonderte Pflichten und Tätigkeitsbereiche. Dazu gehört insbesondere die strikte Trennung der Gelder, die sich aus der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ergeben, von den persönlichen Geldern, sprich dem eigenen Vermögen. Zudem ist es der WEG-Verwaltung in Riedlingen untersagt, ein Konto auf eigenem Namen zu führen, auf dem sich sämtliche Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft befinden. Es muss vielmehr ein offenes Fremdkonto mit Verfügungsberechtigung für die WEG-Verwaltung in Riedlingen eingerichtet werden, dessen Kontoinhaber jedoch die Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Höhe der freien Verfügung deckeln, sodass die WEG-Verwaltung in Riedlingen ab einer gewissen Höhe die Zustimmung der Wohnungseigentümer benötigt. Um eine störungsfreie Verwaltung zu gewährleisten, kann die WEG-Verwaltung in Riedlingen eine Vollmachtsurkunde von den Wohnungseigentümern verlangen, sodass diese sich reibungslos bei Behörden, Banken und sonstigen Institutionen legitimieren kann.

Erstellung eines Wirtschaftsplans für die WEG-Verwaltung in Riedlingen

Gemäß § 28 WEG ist die WEG-Verwaltung in Riedlingen verpflichtet, einen Wirtschaftsplan pro Kalenderjahr aufzustellen. Dieser muss zwingend die voraussichtlichen Aus- und Einnahmen enthalten, die die Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt erzielen würde sowie eine Auflistung anteiliger Übernahmen der Kosten durch den einzelnen Wohnungseigentümer. Zudem ist die Angabe der Beiträge für eine etwaige Instandhaltungsrücklage verpflichtend. Die WEG-Verwaltung in Riedlingen hat daraufhin nach jedem abgelaufenen Kalenderjahr eine Abrechnung zu erstellen, die auf den Wirtschaftsplan basiert.

Weitere Pflichten der Hausverwaltung

Die WEG-Verwaltung in Riedlingen hat zudem darauf zu achten, dass diese mindestens einmal im Kalenderjahr eine Wohnungseigentümerversammlung gemäß § 24. Abs. 1 WEG einberuft, an der mindestens mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer teilnehmen müssen. Der Termin für die einberufene Versammlung hat schriftlich zu erfolgen. Dabei muss den Wohnungseigentümern die Einladung mindestens eine Woche vor der Versammlung zugehen. Sollten nicht mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer zur Versammlung erscheinen, so ist die WEG-Verwaltung in Riedlingen verpflichtet, eine neue Versammlung einzuberufen.

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