Hausverwaltung in Sigmaringen und Umgebung

Die Firma Rothmund Hausverwaltung verwaltet Mietshäuser und Wohnungen, Mehrparteienhäusern, Wohnanlagen sowie Gewerbeobjekten in Sigmaringen und Umgebung. Die Hausverwaltung stellt eine unabhängige Person dar und sollte nicht mit dem Hausmeister verwechselt werden.

In der Regel ist der Hausverwalter für die kaufmännische und technische Verwaltung des Mietobjekts verantwortlich. Verwechseln Sie sie jedoch nicht mit der Mietverwaltung, die das Eigentum in der Wohnung verwaltet.

Daher ist die Rothmund Hausverwaltung in Sigmaringen für die Immobilienverwaltung zuständig.

Unser Aufgabengebiet in der Hausverwaltung

Das Gesetz legt weder den Umfang der Verantwortlichkeiten des Immobilienverwalters fest, noch sieht es eine obligatorische Berufsausbildung für den Immobilienverwalter vor. Im Laufe der Zeit sind bestimmte Aufgaben jedoch zu „typischen und obligatorischen“ Aufgaben geworden, die von Immobilienverwaltungsunternehmen ausgeführt werden.

Für die Hausverwaltung von Sigmaringen fallen folgende kaufmännische und technische Verwaltungsaufgaben in unsere Verantwortung:

  • Mietanpassungen basierend auf Mietverträgen, Staffel- und Indexmietverträgen
  • Verwalten Sie Mieteinnahmen, einschließlich Mahnungen im Rahmen des Forderungsmanagements
  • Bezahlen Sie Gebühren und Rechnungen, wie z. B. Stromrechnungen, Wartung des Aufzugs, Installation und Überwachung von Rauchmeldern, Wasserrechnungen, Abfallrechnungen usw.
  • Erstellen und Neugestalten von Miet- und Bauverträgen und nachfolgenden Änderungen
  • Erstellen Sie für jeden Mieter einen jährlichen Betriebskostenbericht
  • Vorbereitung von Lösungen für Haus- und Wohnungseigentümer
  • Bilanzierung aller Belege und Belege
  • Wirtschafts- und Haushaltspläne werden auch für Modernisierungen und neue Mieten verwendet
  • Umsetzung und Überwachung von Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie Wartungsmaßnahmen
  • Mietersuche
  • Wohnungsübergaben
  • Suche nach geeigneten Dienstleistern wie beispielsweise für die Gartenpflege, Winterdienst und die Treppenreinigung
  • Überwachung und Kontrolle von Dienstleistern
Hausverwaltung in Sigmaringen

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WEG-Verwaltung in Sigmaringen

Die WEG-Verwwaltung in Sigmaringen ist eine Verwaltung des gemeinsamen Eigentums. Es muss von der Hausverwaltung unterschieden werden, da es sich ausschließlich auf die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verwaltungsobjekt konzentriert. Auf diese Weise kann es alle Interessen gewöhnlicher Apartment- und Hausbesitzer auf technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Ebene verwalten. Das vom Eigentümer selbst verwaltete Sondereigentum fällt nicht in den Bereich des WEG-Managements / Immobilienmanagements in Sigmaringen.

Im Gegensatz zur Hausverwaltung ist das Aufgabengebiet der WEG-Verwaltung in Sigmaringen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie im Verwaltervertrag geregelt, der sich aus dem Beschluss der Eigentümerversammlung ergibt.

Zu den Aufgaben der WEG-Verwaltung in Sigmaringen gehören demzufolge gemäß § 27 des Wohnungseigentumsgesetzes:

  • Umsetzen von Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Durchführung von Beschlüssen
  • Durchführung und Kontrolle der durch den Beschluss der Eigentümerversammlung
  • Verwaltung der eingehenden Gelder und der Ausgaben
  • Entgegennahme von außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachungen
  • Abgabe von Erklärungen sowie Planung von Kommunikationsmitteln wie Rundfunkempfangsanlagen und Fernsprechteilnehmereinrichtungen
Mietverwaltung in Sigmaringen

Betriebskostenabrechnungen für Vermieter

Besondere Pflichten und Aufgaben der WEG-Verwaltung

Im § 27 WEG sind die Pflichten und Tätigkeitsbereiche der WEG-Verwaltung in Sigmaringen geregelt. Dazu gehört auch die strikte Trennung von Geldern, die sich aus der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) ergeben.

Zudem ist es der WEG-Verwaltung untersagt, ein Konto auf einen eigenen Namen zu führen, auf dem sich sämtliche Gelder der WEG befinden. Die strikte Trennung ist hierbei sehr wichtig. Es muss ein offenes Fremdkonto mit Verfügungsberechtigung für die Hausverwaltung eingerichtet werden, dessen Kontoinhaber jedoch immer die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) ist. Die WEG kann die Höhe der freien Verfügung bestimmen, sodass die Hausverwaltung ab einer gewissen Höhe eine Zustimmung der Wohnungseigentümer benötigt.

Erstellung des Wirtschaftsplans für die Eigentümergemeinschaft

Laut § 28 WEG ist die Hausverwaltung in Sigmaringen verpflichtet, jedes Jahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen. Dieser Wirtschaftsplan muss die voraussichtlichen Aus- und Einnahmen enthalten, die die Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt tragen müssen und auch eine Auflistung der Anteile die die einzelnen Wohnungseigentümer tragen müssen. Auch die Angabe der Beiträge für die Instandhaltungsrücklage ist verpflichtend mit aufzuführen.

Weitere Pflichten

Die Hausverwaltung in Sigmaringen muss zudem mindestens einmal im Kalenderjahr eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen. An dieser müssen mindestens mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer teilnehmen. Dieser Termin muss den Eigentümern schriftlich mitgeteilt werden. Dieser Brief muss mindestens eine Woche vor der Versammlung beim Eigentümer eintreffen.

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